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Die Geschichte von Call-by-Call und Pre-Selection - Teil 6: Tariflotto und Tarifansagen / Die weitere Entwicklung und das Ende 2024

Zum Jahreswechsel 2024/2025 wurden die vor allem früher von vielen Telekom-Kunden genutzten Dienste Call-by-Call und Pre-Selection (zum günstigen Telefonieren über andere Anbieter) abgeschaltet. Eine gute Gelegenheit für einen Rückblick auf ein wichtiges Kapitel in der Geschichte des deutschen Telekommunikationsmarktes.


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Die 2000er Jahre waren auch von einem zunehmenden „Tariflotto“ geprägt, bei dem einige Anbieter teils sehr kurzfristig und massiv ihre Preise änderten und damit teilweise auch erheblich teurer als die Telekom waren. Dies legte nahe, daß manche Anbieter es offenbar bewußt darauf anlegen, Kunden mit Niedrigpreisen anzulocken und dann ihre Unwissenheit über die Schnellebigkeit des Marktes auszunutzen.

Die Call-by-Call-Anbieter konnten hierbei davon profitieren, daß es für sie rechtlich ausreichend war, ihre AGBs in Ihren "Geschäftsstellen" breitzuhalten (hierunter dürfte man z.B. die jeweilige Internet-Seite verstanden haben) und im Amtsblatt der Aufsichtsbehörde RegTP (später BNetzA) zu veröffentlichen. Gleichzeitig wurde es akzeptiert, daß Anbieter in die AGBs sehr allgemeingehaltene Klauseln hineinschrieben, die hinsichtlich der aktuell gültigen Tarife lediglich auf die eigene Homepage verwiesen.

Hierdurch wurde es möglich, einfach die jeweils auf der eigenen Website veröffentlichten Preise zu verlangen und diese jederzeit ohne Vorwarnfrist ändern zu können - ungedachtet der Frage, ob bzw. wie ein Nutzer tatsächlich hiervon erfahren hatte bzw. erfahren konnte.

Diese rechtliche Konstruktion war die Grundlage dafür, daß der Nutzer eben nicht erst irgendwelche Vertragsunterlagen inkl. Preisliste anfordern mußte, sondern sofort anmeldefrei einen CbC-Anbieter nutzen konnte. Was dem Nutzer maximale Freiheit und Flexibilität bei der Anbieterauswahl ermöglichte, bedeutete auch maximalen Spielraum für den Anbieter, quasi beliebige Tarife verlangen zu können. Es war ja schließlich lange Zeit noch keine Pflicht, den konkreten Tarif anzusagen. Es gab zwei schon frühzeitig einzelne Anbieter, die dies freiwillig taten (die CbC-Vorwahl 01051 war hier 1999 quasi der Pionier bei der Einführung von Tarifansagen), ein Muß war das aber eben damals noch nicht.

Auch die Tatsache, daß es sowohl fünfstellige (010xy), als auch sechsstellige (0100xy) CbC-Vorwahlen gab, sorgte teilweise für Verwirrung - dies ermöglichte Geschäftsmodelle, bei denen zumindest der Verdacht nahelag, daß sich ein Anbieter bewußt die passende "Spiegelvorwahl" zu einer bestimmten CbC-Vorwahl sicherte, um Nutzer einzufangen, die sich vertippten oder die doppelte Null bei den sechsstelligen Vorwahlen für einen Schreibfehler hielten, um diesen dann einen mehr oder weniger überteuerten Tarif zu berechnen, der sonst aber kaum oder nirgends beworben wurde.

2012 kam schließlich die Pflicht zur Einführung von Tarifansagen, die mehr Transparenz in den Markt brachte. Die einen Anbieter gaben aber ihre Preise in Cent pro Minute an, die anderen wiederum in Euro pro Minute. Da mußte man schon genau hinhören und mitrechnen. Denn wenn ein Kunde evtl. nicht den Unterschied zwischen 1,99 Cent und 1,99 Euro pro Minute erkannte, konnte ein vermeintlich günstiger Anruf sehr teuer werden.  Es gab auch Anbieter mit einer Ansage nach dem Schema „X,XX pro Minute. Angabe in Euro inkl. X% Umsatzsteuer“, die eine unnötige Pause zwischen dem eigentlichen Preis und der Einheit hatten, und so nicht gerade ein Musterbeispiel für Transparenz waren.

Die Bundesnetzagentur (2005 aus der ursprünglichen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post entstanden und inzwischen auch für andere ehemalige Monopolmärkte wie Strom, Gas und Eisenbahn zuständig) führte in all diesen Jahren immer wieder Marktanalysen durch und erstellte in der Folge auch entsprechende Regulierungsverfügungen, je nachdem für wie regulierungsbedürftig der jeweilige Marktbereich noch gehalten wurde. Im Bereich für Telefonverbindungen bejahte die BNetzA lange Zeit auch noch die marktbeherrschende Stellung der Telekom – doch 2019 war dies nicht mehr der Fall. Damit entfiel auch die Grundlage für eine weitere Anordnung von Call-by-Call und Pre-Selection, denn wie weiter oben erläutert waren diese Dienste seit der Reform von 2003 nur noch für marktbeherrschende Anbieter vorgesehen.

Durch den inzwischen entstandenen Wettbewerb, bei dem der Nutzer mit seinem gesamten Telefon- und Internet-Anschluß zwischen verschiedenen Anbietern wählen kann und aufgrund der zunehmenden Konkurrenz von Mobilfunk und sogenannten OTT-Diensten (die einfach auf bestehende Netzzugänge aufsetzen, wie z.B. WhatsApp, Facetime, Skype und Co.) sieht die BNetzA inzwischen genug Auswahlmöglichkeiten für den Nutzer. Zudem bieten viele Festnetzanbieter mittlerweile gegen Aufpreis auch Flatrates für Anrufe in die deutschen Mobilfunknetze oder gängige ausländische Festnetze an. Daß all diese Alternativen aber oft nicht ganz so günstig oder einfach wie die flexible Anbieterauswahl via Call-by-Call sind, spielt dabei keine Rolle.

Auch die Tatsache, daß z.B. die Telekom bei vielen aktuellen Tarifen weiterhin 2,9 Ct/Min und mehr in ausländische Festnetze verlangt und für Anrufe in die deutschen Mobilfunknetze meist sogar 19 Ct/Min berechnet – und damit auf dem Preisniveau alter Tarife aus den 2000er Jahren verblieben ist (obwohl die Verrechnungssätze zwischen Anbietern seitdem deutlich gesunken sind), ist hierbei egal.

Im Folgenden schlossen die Telekom und der Branchenverband VATM, in dem auch die gängigen CbC-Anbieter vertreten sind, zunächst eine Branchenvereinbarung, in der die Telekom auf freiwilliger Basis weiterhin CbC und Pre-Selection ermöglichte – zunächst bis Ende 2022, bevor die Vereinbarung bis Ende 2024 verlängert wurde. Doch 2023 folgte dann schließlich die für viele Nutzer traurige Mitteilung: Ende 2024 ist Schluß, eine weitere Verlängerung gibt es nicht.

Argumentiert wurde hier insbesondere damit, daß die Telekom das sogenannte „Offline-Billing“ beenden will, welches für anmeldefreies Call-by-Call unerläßlich war . Bei diesem Abrechnungsverfahren liegt die Tarifhoheit und die Zuständigkeit für die Erfassung der Abrechnungsdaten bei dem Netzbetreiber, der den betreffenden Dienst (also z.B. eine CbC-Vorwahl) erbringt. Die Abrechnung erfolgt dann entweder von diesem Anbieter selbst oder er läßt seine Forderungen auf die Telekom-Rechnung setzen, wo diese dann unter der Rubrik „Verbindungen über …“ aufgeführt werden.

Beim anderen bekannten Abrechnungsverfahren, dem sogenannten Online-Billing, liegt die Tarifhoheit und Zuständigkeit für die Abrechnungsdaten beim Anschlußanbieter (also in diesem Beispiel der Telekom). Das Ende des Offline-Billings bedeutet neben dem Aus für CbC und Pre-Selection nun auch eine Umstellung des Abrechnungsverfahrens für Auskunftsdienste (118xy) und „Mehrwertnummern“ (0900). Nach dem Ende des Offline-Billings wechseln diese nun zum Online-Billing.

Ironie der Geschichte: Die früheren 0190-Rufnummern für "Mehrwertdienste", Vorläufer der heutigen 0900-Nummern, wurden (bis auf die Untergasse 0190-0) einst schon im Online-Billing abgerechnet. Es war unter anderem die Telekom, die bei der Umstellung von 0190 auf 0900 auch den Wechsel des Abrechnungssystems auf Offline-Billing befürwortete, denn so mußten sich Kunden bei Fragen zu Verbindungen mit diesen Nummern an den jeweiligen Netzbetreiber bzw. Anbieter der Rufnummer wenden und die Telekom war diesbezüglich fein heraus. Das scheint nun kein Problem mehr zu sein, vielleicht auch weil beide Nummernkreise (Auskunftsdienste und Mehrwertdienste) heute nicht mehr so nachgefragt sind wie früher und es nicht mehr so leicht ist, diese Nummern für zwielichtige Dienste zweckzuentfremden.

Mit dem Ende von Call-by-Call und Pre-Selection ist damit nun eine einfache, flexible und meist auch günstige Möglichkeit des Telefonierens weggefallen. Eine für alle Fälle perfekt passende Ersatzlösung dürfte es nicht geben. Dem klassischen Call-by-Call am nächsten dürfte den sogenannte 0180-Callthrough-Dienste kommen, bei dem man sich - ähnlich wie früher bei einer Calling Card, aber in diesem Fall ohne Anmeldung - über eine Einwahlnummer (in diesem Fall einer 0180-Rufnummer) in das System des jeweiligen Anbieters einwählt, dort die eigentliche Zielrufnummer eingibt und schließlich zum Wunschziel verbunden wird.

Die 0180-Callthrough-Anbieter sind dabei in der Regel auch aus den Festnetzen anderer Anbieter und sogar aus den Mobilfunknetzen nutzbar. Ein Problem ist aber, daß die 0180-Callthrough-Dienste sich nur am festen Tarifschema für 0180-Rufnummer orientieren können und damit oftmals teurer als die früher günstigsten Call-by-Call-Anbieter sind. Zudem können bereits während der Weiterleitung zum Ziel Kosten für die Verbindung zur angewählten Callthrough-Plattform anfallen. Überzeugte CbC-Nutzer, die weiterhin eine flexibel nutzbare Lösung ohne Wechsel des eigenen Anbieters bzw. Tarifes möchten, könnten sich die 0180-Callthrough-Angebote aber mal etwas näher anschauen, je nach Ziel und Anbieter gibt es auch da interessante Sparmöglichkeiten - ein Beispiel für einen solchen Anbieter wäre z.B. 3U Telecom (>> zum Anbieter:  0180-Calltrough von 3U Telecom).


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Alle Teile der Artikelserie finden Sie in folgender Übersicht:

Teil 1: Der Start 1998 und welchen Wettbewerb ist schon zuvor gab
Teil 2: Die technischen Hintergründe von Call-by-Call und Pre-Selection
Teil 3: Wann ist ein Netz ein Netz? / Kein CbC für Ortsgespräche
Teil 4: Wie clevere Nutzer selbst für mehr Wettbewerb sorgten und CbC im Ortsnetz doch noch eingeführt wurde
Teil 5: Ortsgespräche durch halb Deutschland? / Die Entwicklung in den 2000er Jahren
Teil 6: Von Tariflotto und Tarifansagen / Die weitere Entwicklung und das Ende 2024
Teil 7: Der "Bruder" von Call-by-Call - mit "Internet-by-Call" wurde auch das Surfen günstig
Extra: Wie alles begann - die Anbieter des Jahres 1998
Extra: Wie alles endete - die Anbieter des Jahres 2024
Kommentar: Das Ende einer Ära im deutschen TK-Markt



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