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Die Geschichte von Call-by-Call und Pre-Selection - Teil 2: Die technischen Hintergründe

Zum Jahreswechsel 2024/2025 wurden die vor allem früher von vielen Telekom-Kunden genutzten Dienste Call-by-Call und Pre-Selection (zum günstigen Telefonieren über andere Anbieter) abgeschaltet. Eine gute Gelegenheit für einen Rückblick auf ein wichtiges Kapitel in der Geschichte des deutschen Telekommunikationsmarktes


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Während viele Konkurrenten ihre ersten Tarife 1998 erstmal etwa 20-30 Prozent unter denen der Telekom kalkulierten, wirbelte Mobilcom mit seinem anmeldefreien CbC-Angebot über die 01019 den Markt sofort gehörig durcheinander: 19 Pfennig pro Minute für Ferngespräche in ganz Deutschland war ein klarer Kampfpreis und erheblich günstiger als die Telekom.

In den Folgejahren sank das Preisniveau für Ferngespräche innerhalb von Deutschland im Markt schnell auch tagsüber unter die Marke von 10 Pfennig/Minute (z.B. mit der Mobilcom-Tochter Super24 ab dem Jahr 2000 mit Preisen zwischen 6,6 Pfennig/Minute tagsüber und 3,3 Pfennig/Minute spätabends und nachts).

Die Unterschiede zwischen den Anbietern waren aber teilweise enorm und mancher Konkurrent war - vor allem in den späten Jahren des CbC-Marktes - sogar teurer als die Telekom.

In der Blütezeit von Call-by-Call waren deutlich über 100 Netzkennzahlen zugeteilt, die aber nicht alle wirklich genutzt wurden. Etwas ungewöhnlich war die Tatsache, daß die BNetzA die Vorwahlen teils fünfstellig (010xy), teils sechsstellig (0100xy) zuteilte.

Zugeteilt wurde dabei zunächst der Bereich 01010 bis 01099, während der Bereich 010000 bis 010099 als Reserve gedacht war und dann doch relativ schnell ebenfalls für die Zuteilung geöffnet wurde. Daß es somit aber Vorwahlen mit einer und welche mit zwei Nullen in der Mitte gab, dürfte auch manchen Nutzer verwirrt und den einen oder anderen Euro gekostet haben (wenn man durch die Wahl der falschen Vorwahl zu einem anderen Tarif telefonierte, als gedacht). Siehe hierzu auch die Ausführungen in den folgenden Teilen dieser Artikelserie zum „Tariflotto“, das sich in den Folgejahren entwickelte.

Die in Teil 1 erwähnte Verpflichtung, seinen Kunden das „Telefonieren über einen anderen Anbieter“ zu ermöglichen, galt übrigens zunächst für alle Anbieter von Telefonanschlüssen, also auch für die Konkurrenten, die ab 1998 in den Markt für Komplettanschlüsse einstiegen. Dies waren vor allem lokale Anbieter in manchen Regionen (wie NetCologne, M-Net oder EWE-Tel) – aber auch bundesweite Anbieter wie Arcor, o.tel.o oder Mobilcom boten in ausgesuchten Städten eigene Anschlüsse an (auf Basis der Kupfer-Doppeladern des Telekom-Telefonnetzes, die dann im sogenannten Hauptverteiler auf Technik des jeweiligen Konkurrenten umgeschaltet wurden).

Die Tatsache, daß auch andere Anschlußbetreiber CbC und Pre-Selection ermöglichten mußten, hatte im Markt aber relativ wenig Bedeutung. Denn in der Regel war in diesen Fällen der einzige nutzbare CbC-Anbieter die Telekom mit ihrer Netzkennzahl 01033. Da sich die anderen Anschlußanbieter mit der Telekom ohnehin zusammenschalten mußten (schon um Telefonverbindungen zwischen beiden Netzen zu ermöglichen), konnte man über diese „Interconnection“ dann eben auch CbC über die Telekom anbieten.

Diese verlangte aber eine Anmeldung hierfür und schickte dem Nutzer eine eigene Rechnung. Von den reinen Minutenpreisen her gesehen war "Call-by-Call über die Telekom" eher uninteressant (gerade das Kostenargument war ja meist ein Argument für einen Wechsel weg von der Telekom hin zum privaten Konkurrenten), aber auf diese Art und Weise konnte man so evtl. auch exotischere Netze und Vorwahlen erreichen, zu denen der private Konkurrent eventuell kein gutes oder vielleicht sogar gar kein Routing hatte.

Die gängigen CbC-Anbieter hatten zu diesem Zeitpunkt kein großes Interesse an einer Zusammenschaltung mit den alternativen Anschlußbetreibern und ihrer damals noch ziemlich geringen Kundenzahl, denn Zeit und Geld waren in einem weiteren Übergabepunkt zur Telekom (der dann geringere minutenabhängige Vorleistungskosten zu Telekom-Kunden in der jeweiligen Region brachte) meist besser angelegt.

Ein CbC-Carrier mußte sich - um seine Dienste anbieten zu können - an einer gewissen Zahl von Übergabepunkten (Points of Interconnection, POI - im Reguliererdeutsch "Orte der Zusammenschaltung" genannt) mit dem Telefonnetz der Telekom zusammenschalten. Dies erfolgte über sogenannte Interconnection-Anschlüsse (ICAs). Diese konnten im klassischen Telefonnetz (PSTN) auf der überregionalen Netzebene an bis zu 23 Standorten oder auch auf der regionalen Netzebene an bis zu 475 Standorten gebucht werden.

Die Interconnection-Anschlüsse (ICAs) wurden an eigene Vermittlungsstellen angebunden, die wiederum mit Standleitungen untereinander verbunden waren. Dies konnte über selbst errichtete oder gemietete Glasfasern oder über Wellenlängen, Bandbreiten, etc. auf fremden Netzen erfolgen. Ein großer Carrier dürfte für die Verbindung von z.B. München nach Frankfurt meist auf "eigene Glasfasern" zurückgreifen (vielleicht tatsächlich selbst verlegt, vielleicht auch irgendwo mit sogenannten "IRUs" [=indefeseable rights of use] langfristig und eigentumsähnlich angemietet). Ein kleiner Carrier wird die nötige Bandbreite eher von einem der größeren Netzbetreiber als fertige Standleitung einkaufen.

Je mehr Übergabepunkte ein CbC-Carrier zur Telekom errichtete, um so günstiger wurden die Interconnection-Kosten, die er pro Minute an die Telekom bezahlen mußte: Es gab im Telefonnetz für die meisten Interconnection-Leistungen drei (anfangs sogar vier) Tarifzonen, die sich danach richteten, in welchem Umfang das Telekom-Netz mitgenutzt wurde. Mehr Übergabepunkte bedeuteten aber gleichzeitig auch höhere Fixkosten für IC-Anschlüsse, Standleitungen, etc.

Verbindungen in Drittnetze (Festnetze anderer Anschlußbetreiber, Mobilfunknetze, Ausland) konnte der CbC-Carrier entweder auch bei der Telekom einkaufen oder aber er schaltete sich noch mit weiteren Carriern zusammen und konnte dann für jedes Ziel aus einer mehr oder weniger großen Zahl an Routen wählen, mit je nach Bedarf mit unterschiedlicher Qualität bzw. unterschiedlichem Preisniveau.

Der Preiskampf bei den Gesprächen war dabei für die Qualität der Verbindungen nicht immer förderlich. Günstige Anbieter waren auch motiviert, möglichst günstige Routings einzukaufen – die evtl. auch noch die eine oder andere Schleife extra übers Ausland einlegten, um jeden noch so kleinen Preisvorteil oder das eine oder andere Hintertürchen in den internationalen Verrechnungssystemen mitzunehmen.

In den Anfangsjahren der Liberalisierung konnten Anbieter mit solchen Auslandsroutings davon profitieren, daß aufgrund des alten „Accounting Rate Systems“ für internationale Verbindungen oftmals nur ein einheitlicher Mischpreis für ein Zielland berechnet wurde, egal ob der Anruf dort ins Festnetz oder ein Mobilfunknetz ging. Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz in ein deutsches Mobilfunknetz war so unter Umständen günstiger, wenn er über ein oder mehrere andere Länder geroutet wurde (denn bei den regulierten Vorprodukten der Telekom für inländische Konkurrenten wurde genau unterschieden, in welches Netz ein Anruf ging und der Preisunterschied zwischen Festnetz und Mobilfunk war damals enorm). Mit der Zeit setzten sich aber auch im internationalen Großhandelsbereich unterschiedliche Verrechnungspreise zu Festnetz- und Mobilfunkanschlüssen durch. Manche "Minutenhändler" auf Großhandelsebene umgingen die offiziellen Regelwerke für Zusammenschaltung und Abrechnung auch komplett, indem sie Anrufe in die Mobilfunknetze nicht über die offiziellen Wege, sondern über spezielle Gateways mit SIM-Karten in die Handynetze einspeisten (sog. SIM-Boxing).

Ein anderes Hintertürchen war, daß auf den internationalen Wholesale-Märkten mit der Zeit zwar - wie oben beschrieben - Verbindungen in die Mobilfunknetze abweichend tarifiert wurden, aber zumindest für Verbindungen ins Festnetz eines Landes meist weiterhin ein einheitlicher Verrechnungspreis berechnet wurde (egal zu welchem Festnetz-Anbieter), während die regulierten IC-Leistungen der Telekom auch hier stark unterschiedliche Preise vorsahen, je nachdem ob der angerufene Nutzer seinen Anschluß im Telekom-Festnetz hatte oder in dem Festnetz eines anderen Anbieters (z.B. Arcor). So konnte es durchaus sein, daß innerdeutsche Gespräche zu einem Nicht-Telekom-Anschluß in der Nachbarschaft von manchem CbC-Anbieter über das Ausland geroutet wurden – mir war mal der Fall eines Anbieters bekannt, der solche Gespräche dann teilweise über einen spanischen Carrier vermittelte…


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Alle Teile der Artikelserie finden Sie in folgender Übersicht:

Teil 1: Der Start 1998 und welchen Wettbewerb ist schon zuvor gab
Teil 2: Die technischen Hintergründe von CbC und Pre-Selection
Teil 3: Wann ist ein Netz ein Netz? / Kein CbC für Ortsgespräche
Teil 4: Wie clevere Nutzer selbst für mehr Wettbewerb sorgten und CbC im Ortsnetz doch noch eingeführt wurde
Teil 5: Ortsgespräche durch halb Deutschland? / Die Entwicklung in den 2000er Jahren
Teil 6: Tariflotto und Tarifansagen / Die weitere Entwicklung und das Ende 2024
Teil 7: Der "Bruder" von Call-by-Call - mit "Internet-by-Call" wurde auch das Surfen günstig
Extra: Wie alles begann - die Anbieter des Jahres 1998
Extra: Wie alles endete - die Anbieter des Jahres 2024
Kommentar: Das Ende einer Ära im deutschen TK-Markt



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