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Die Geschichte von Call-by-Call und Pre-Selection - Teil 1: Der Start 1998 und welchen Wettbewerb es schon zuvor gab

Zum Jahreswechsel 2024/2025 wurden die vor allem früher von vielen Telekom-Kunden genutzten Dienste Call-by-Call und Pre-Selection (zum günstigen Telefonieren über andere Anbieter) abgeschaltet. Eine gute Gelegenheit für einen Rückblick auf ein wichtiges Kapitel in der Geschichte des deutschen Telekommunikationsmarktes


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Die Freigabe des deutschen Festnetzmarktes 1998 stellte einen wesentlichen Schritt zur völligen Liberalisierung der deutschen Telekommunikationsbranche dar. Doch in manchen Teilbereichen gab es schon vorher Wettbewerb. Etwa im Mobilfunk, wo mit dem D2-Netz (D2 Privat, D2 Mannesmann, Vodafone D2) ab 1992 und dem E-Plus-Netz ab 1994 schon konkurrierende Anbieter zur Telekom und ihrem C-Netz bzw. D1-Netz existierten.

Im Endgerätemarkt gab es bereits ab 1989 Wettbewerb und damit die Möglichkeit, auch solche Telefone o.ä. anzuschließen, die nicht bei der Bundespost bzw. Telekom gemietet oder gekauft wurden. Auch Datendienste konnten schon ab Ende der 80er Jahre von privaten Unternehmen angeboten werden, diese durften aber noch keine eigenen Leitungen verlegen, sondern mußten die Infrastruktur der Bundespost (bzw. später Telekom) verwenden. Dienste wie das damalige Datex-P der Bundespost bekamen in den 1990er Jahren zunehmend Konkurrenz durch private Wettbewerber und auch die ersten privaten Internet-Provider konnten entstehen und ihre Dienste anbieten.

Ein wesentlicher Schritt zum Wettbewerb war 1996 das Telekommunikationsgesetz (TKG), welches das uralte Fernmeldeanlagengesetz (FAG) von 1928 ablöste, das noch Grundlage für den Monopolanspruch der einstigen Bundespost war und die Telekommunikation (oder besser gesagt das Fernmeldewesen, wie es früher noch hieß) als staatliche Aufgabe ansah.

Mit dem TKG wurde der TK-Markt bereits weitgehend für den Wettbewerb freigegeben. Insbesondere konnten konkurrierende Anbieter nun auch Lizenzen bzw. Wegerechte für eigene TK-Netze beantragen und hiermit auch eigene Leitungen im öffentlichen Raum verlegen. Eine wesentliche Ausnahme war aber noch der Markt für Festnetztelefonie, der erst 1998 freigegeben werden sollte.

Wobei es auch dort schon „Hintertürchen“ für einen gewissen Wettbewerb gab: Mit sogenannten Callback-Diensten konnte man (in der Regel ausländische) Rufnummern des jeweiligen Anbieters anklingeln, dessen Vermittlungssysteme einen dann zurückriefen und ermöglichten, über ihn zu telefonieren. Ein weiteres Produkt waren Calling Cards, mit denen man eine meist gebührenfreie 0130-Rufnummer anrufen und sich über die jeweilige Plattform zum gewünschten Ziel weiterverbinden lassen konnte.

Eine völlige Abschottung des deutschen Festnetzmarktes gelang also schon vor 1998 nicht mehr, allerdings waren Callback und Calling Cards eher ein Nischenprodukt und erforderten auch immer eine Anmeldung beim betreffenden Anbieter.

Das TKG von 1996 legte schließlich die Rahmenbedingungen fest für die vollständige Festnetz-Liberalisierung ab 1998.

Ein wesentlicher Punkt war hierbei die Einführung der Möglichkeit, als Telekom-Festnetzkunde flexibel über andere Anbieter telefonieren zu können, ohne gleich mit dem gesamten Anschluß dorthin  wechseln zu müssen (was ab 1998 zunächst nur regional und auch nur zu wenigen Konkurrenzanbietern möglich war).

Die rechtliche Grundlage hierfür war §43 Abs. 6 TKG (1996) – darin hieß es:

„Betreiber von Telekommunikationsnetzen haben in ihren Netzen sicherzustellen, daß jeder Nutzer die Möglichkeit hat, den Verbindungsnetzbetreiber frei auszuwählen, und zwar durch eine dauerhafte Voreinstellung, die im Einzelfall des Verbindungsaufbaus durch die Wahl einer Verbindungsnetzbetreiberkennzahl ersetzt werden kann.(…)“

Mit der „Wahl einer Verbindungsnetzbetreiberkennzahl“ war das gemeint, was der Telefonkunde schließlich als „Call-by-Call“ kennenlernen sollte: Man wählt einfach vor der gewünschten Telefonnummer eine CbC-Vorwahl nach dem Muster 010xy oder 0100xy und die Verbindung wird dann über den betreffenden Anbieter geleitet. Manche dieser Call-by-Call-Anbieter verlangten eine Anmeldung und stellten die Verbindungen dann oft auch selbst in Rechnung, andere Anbieter konnten ohne jegliche Anmeldung genutzt werden und rechneten einfach über die normale Telefonrechnung der Telekom ab.

Die genauen Modalitäten, welche Leistungen von alternativen Anbietern die Telekom zu welchen Konditionen abrechnen muß, waren einer von vielen Streitpunkten in der Branche. Während die Telekom sich anfangs für die Konkurrenz auch noch um Reklamationen von Kunden sowie um Mahnungen säumiger Zahler kümmern mußte, konnte sie diese Aufgaben schon ab 2001 auf die Wettbewerber selbst abwälzen. Die Telekom machte daraufhin nur noch das Erstinkasso einer Rechnung mit den Positionen anderer Anbieter. Beschwerden von Kunden oder das Eintreiben offener Forderungen wurden somit die Sache der privaten Konkurrenten, die meist spezielle Dienstleister wie Nexnet oder Acoreus damit beauftragen. Damit konnte das anmeldefreie Call-by-Call mit Abrechnung über die Telekom gerettet werden.

Hierdurch war eine flexible Nutzung verschiedener Anbieter möglich. Eine wirkliche Kundenbindung konnte gerade bei den anmeldefreien Angeboten meist kaum entstehen. Verkauft wurde maßgeblich über den Preis. Tariftabellen in vielen Tageszeitungen und Teletext-Angeboten zeigten die günstigsten Angebote zu ausgewählten Zielen. Da konnten schon wenige Zehntel oder gar Hundertstel Cent im Minutenpreis entscheiden, ob man als Anbieter in einer solchen Liste auftauchte oder doch eher der Konkurrent.

Wer sich noch gut an die Monopol-Zeiten im Festnetz erinnern kann, der weiß, daß die Telekom früher mit sogenannten „Einheiten“ abrechnete, die immer den gleichen Betrag kosteten (Anfang der 90er Jahre z.B. 23 Pfennig, ab 1996 dann 12 Pfennig), aber je nach Ziel unterschiedlich lange dauerten. Nach der Liberalisierung etablierten sich feste Minutenpreise, dabei setzten zunächst viele Anbieter sogar auf den besonders kundenfreundlichen Sekundentakt, bei dem man wirklich nur für die Länge der Verbindung zahlen mußte. Doch die Kunden entschieden sich oftmals lieber für möglichst günstige Tarife, auch wenn diese wie z.B.bei Mobilcom (01019) im Minutentakt abgerechnet wurden. So setzte sich eben dieser Minutentakt immer mehr im Markt durch – teilweise ergänzt noch durch eine einmalige Einwahlgebühr. Durch diesen „Verschnitt“ dauerte z.B. ein Gespräch 2,5 Minuten, aber man mußte 3 Minuten bezahlen – zur Freude der Anbieter, denen dies ein gewisses Zubrot brachte. Einzelne Anbieter nutzen sogar noch längere Taktzeiten von 180 oder gar 300 Sekunden, oder verlangten ein zusätzliches einmaliges Entgelt pro Verbindung, was die Vergleichbarkeit teilweise erschwerte.

Die „dauerhafte Voreinstellung“ wurde im Markt als „Pre-Selection“ bekannt. Man kann sich dies so vorstellen, daß in der Vermittlungsstelle der Telekom einfach eine CbC-Vorwahl fest einprogrammiert wurde, sodaß alle Gespräche (genauer gesagt zunächst alle die mit einer "0" anfingen) automatisch über den entsprechenden Anbieter abgewickelt wurden und man nicht jedes Mal dessen CbC-Vorwahl eintippen mußte. Dies war insbesondere für Geschäftskunden eine interessante Lösung. Man war aber dennoch nicht einseitig an den „pre-selecteten“ Anbieter gebunden, sondern konnte mit der Wahl einer anderen CbC-Vorwahl die Pre-Selection für den folgenden Anruf umgehen. Mit der Wahl der Telekom-Netzkennzahl 01033 konnte man auch einen Anruf explizit über die Telekom leiten.

Eine Alternative zur festen Pre-Selection war die Nutzung eines „Least Cost Routers (LCR)“ - dies war ein Gerät, daß zwischen Telefon und Telefonsteckdose installiert wurde und entsprechend seiner Programmierung je nach Ziel und Tageszeit automatisch den "günstigsten" Anbieter anwählte. Die hierfür nötigen Updates mußten dann aber regelmäßig durchgeführt werden und waren teils auch kostenpflichtig. Die inzwischen genutzten DSL-/VoIP-Router haben teilweise bis heute ähnliche Funktionen - dazu gehören auch viele Modelle der beliebten Fritzboxen. 

Die Ausgangssituation für die privaten Konkurrenten der Telekom 1998 war eigentlich ganz gut: Das Preisniveau der Telekom für Telefongespräche war in vielen Bereichen ziemlich hoch. Während Ortsgespräche (auf Minutenpreise umgerechnet) zwischen 3 und 8 Pfennige pro Minute kosteten,wurden für Gespräche in 50 km Umkreis schon bis zu 24 Pfennig und für Ferngespräche zu noch weiter entfernten Zielen im Inland sogar bis zu 60 Pfennig pro Minute berechnet. Für Verbindungen in die deutschen Mobilfunknetze waren bis zu 1,34 DM/Minute fällig, Auslandsgespräche in viele europäische Nachbarländer kosteten bis zu 0,96 DM/Minute, Gespräche in die USA bis zu 1,44 DM/Minute und nach Australien sogar bis zu 2,40 DM/Minute.


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Alle Teile der Artikelserie finden Sie in folgender Übersicht:

Teil 1: Der Start 1998 und welchen Wettbewerb ist schon zuvor gab
Teil 2: Die technischen Hintergründe von Call-by-Call und Pre-Selection
Teil 3: Wann ist ein Netz ein Netz? / Kein CbC für Ortsgespräche
Teil 4: Wie clevere Nutzer selbst für mehr Wettbewerb sorgten und CbC im Ortsnetz doch noch eingeführt wurde
Teil 5: Ortsgespräche durch halb Deutschland? / Die Entwicklung in den 2000er Jahren
Teil 6: Tariflotto und Tarifansagen / Die weitere Entwicklung und das Ende 2024
Teil 7: Der "Bruder" von Call-by-Call - mit "Internet-by-Call" wurde auch das Surfen günstig
Extra: Wie alles begann - die Anbieter des Jahres 1998
Extra: Wie alles endete - die Anbieter des Jahres 2024
Kommentar: Das Ende einer Ära im deutschen TK-Markt



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