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Die Geschichte von Call-by-Call und Pre-Selection - Teil 5: Ortsgespräche durch halb Deutschland? / Die Entwicklung in den 2000er Jahren

Zum Jahreswechsel 2024/2025 wurden die vor allem früher von vielen Telekom-Kunden genutzten Dienste Call-by-Call und Pre-Selection (zum günstigen Telefonieren über andere Anbieter) abgeschaltet. Eine gute Gelegenheit für einen Rückblick auf ein wichtiges Kapitel in der Geschichte des deutschen Telekommunikationsmarktes


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Ein weiterer Aspekt war die Thematik mit der „ortsnahen Zuführung“: Die Telekom wollte nicht, daß Ortsgespräche über längere Distanzen in ihrem Festnetz hinundher geroutet werden. Mit dieser Klausel wurde die Verpflichtung eingeführt, daß ein CbC-Anbieter in einem Ortsnetz nur dann Ortsnetz-CbC anbieten durfte, wenn er den betreffenden lokalen Einzugsbereich mit einem eigenen Netzübergang erschlossen hatte. Für ein bundesweites Ortsnetz-CbC-Angebot mußte ein CbC-Anbieter folglich 475 Übergangspunkte im ganzen Bundesgebiet realisieren (für Verbindungen zu anderen Zielen galt diese Regel nicht!). Dies konnte und wollte nicht jeder CbC-Anbieter tun – und so kam es, daß für Call-by-Call und Pre-Selection im Ortsnetz nur eine eingeschränkte Zahl an Anbietern zur Auswahl stand und das Preisniveau für Ortsgespräche aufgrund des begrenzten Wettbewerbs teilweise höher war, als für Ferngespräche, die von mehr Betreibern angeboten wurden.

Kurios: Während die Telekom zu Zeiten des klassischen Festnetzes von ihren Konkurrenten soviele eigene Netzübergänge (und damit auch Investitionen) wie möglich forderte, sieht sie dieses Thema seit der Umstellung des Telefonnetzes (und damit auch der Zusammenschaltung mit anderen Anbietern) von ISDN auf VoIP-/NGN-Technik inzwischen anders und vereinbart mit Konkurrenten im Festnetz in der Regel nur noch Zusammenschaltungen an zwei verschiedenen Standorten. Eigenen NGN-Anschlußkunden weist sie über die sogenannten DNS-SRV-Einträge für die SIP-Server-Adresse "tel.t-online.de" jeweils drei Telefonieserver von verschiedenen Standorten aus ganz Deutschland zu (von denen der erste meist noch relativ "nah" zum Nutzer gelegen ist). Es macht der Telekom heutzutage also nicht mehr viel aus, wenn selbst Ortsgespräche innerhalb von Deutschland hinundher geschickt werden – wie sich die Zeiten ändern…

Der ungewöhnliche Effekt, daß nach der Freigabe von Ortsnetz-CbC teilweise Ortsgespräche teurer waren als Ferngespräche, hatte aber auch damit zu tun, daß die Telekom auf Basis des im oben genannten TKG-Paragraphen bei der Regulierungsbehörde einen Zuschlag auf die Zusammenschaltungsentgelte forderte (um wie es dort hieß die anderen Anbieter „angemessen an den Kosten des Teilnehmeranschlusses“ zu beteiligen). Sie bekam von der RegTP dann zunächst einen Zuschlag von 0,4 Ct/Min (aber „nur“ für die Zuführung ausgerechnet von Ortsgesprächen!) genehmigt, was dann einen mehrjährigen Rechtsstreit zur Folge hatte, bis dieser Zuschlag dann schließlich 2008 endgültig gekippt wurde.

Neben der Telekom versuchten aber auch verschiedene private Anschlußbetreiber, Erhöhungen bei den Zusammenschaltungsentgelten in ihr Netz durchzusetzen. Ausgangspunkt war die Frage: Soll die Interconnection-Leistung „Telekom leitet Anruf an Anbieter X weiter“ genauso teuer sein wie der umgekehrte Fall „Anbieter X leitet Anruf an Telekom weiter“? Sollen die in den diversen Regulierungsverfahren für die Telekom festgelegten IC-Entgelte also in beiden Richtungen gleichermaßen („reziprok“) gelten oder dürfen die alternativen Anbieter mehr verlangen, weil sie kleiner sind und die Fixkosten sich in ihren Netzen auf weniger Kunden verteilen?

Verschiedene (aber nicht alle) konkurrierenden Anschlußnetzbetreiber beantragten damals Zuschläge für Verbindungen in ihr Netz. Zunächst wurden Forderungen von bis zu rund 2,5 - 3 Ct/Min zusätzlich(!) erhoben - die Regulierungsbehörde genehmigte schließlich den Antragsstellern einen Zuschlag von zwar nur 0,17 Ct/Min (ohne MwSt), die aber dennoch eine Mehrbelastung für andere Anbieter darstellten. Die Telekom berechnete diese für sie entstehenden Mehrkosten sogar einige Zeit an ihre Kunden weiter, sodaß Telefonate zu den betroffenen Anbietern dann 0,2 Ct/Min (inkl. MwSt) teurer waren als zu anderen deutschen Festnetzanbietern – sogar bei Flatrate-Tarifen der Telekom wurden diese 0,2 Ct/min berechnet! Ende 2008 war aber dann Schluß mit diesem sogenannten „Reziprozitätszuschlag“ und es wurden wieder einheitliche IC-Tarife für vergleichbare Leistungen festgelegt, egal „in welche Richtung“.

In den 2000er Jahren gewann der Wettbewerb im deutschen TK-Markt immer mehr an Fahrt. Neben Call-by-Call und Pre-Selection gab es auch immer mehr Angebote am Markt, um mit seinem gesamten Anschluß den Anbieter zu wechseln. Neben klassischen Analog- oder ISDN-Anschlüssen wurden DSL-Anschlüsse sowie Telefonie und Internet auf Basis von modernisierten Kabel-TV-Anschlüssen immer beliebter. Wer seinen Anbieter wechselte, konnte aber (s.o.) kein normales Call-by-Call mehr nutzen. Zudem gab es zunehmend Angebote, bei denen zumindest Gespräche innerhalb des deutschen Festnetzes bereits inklusive waren.

Die Telekom bot ab dem Jahr 2000 zunächst eine Sonntagsflatrate unter dem Namen „XXL“ (später XXL Sunday) auf den Markt, die von cleveren Nutzern auch zum Surfen im Internet via Modem oder ISDN über normale Ortseinwahlnummern genutzt wurde. 2003 folgte eine Wochenend-Flatrate (XXL Weekend) und 2005 neben einer Nebenzeit-Flatrate für die Nutzung am Abend und am Wochenende (XXL Freetime) schließlich auch die erste Telefon-Flatrate für die ganze Woche (XXL Fulltime) – bei diesen Tarifen war aber die Internet-Einwahl über Ortsrufnummern aufgrund einer „schwarzen Liste“ nicht mehr kostenfrei. Ab 2006 brachte die Telekom mit den Call&Surf-Tarifen dann auch die ersten eigenen Komplettpakete für Telefonie und DSL heraus, bei denen bereits zumindest in manchen Tarifvarianten auch eine Telefon-Flatrate ins deutsche Festnetz beinhaltet war.

Call-by-Call und Pre-Selection wurden im Markt immer wieder fast totgesagt – ein Artikel der Berliner Zeitung sprach bereits 1999 von CbC als Auslaufmodell – unter anderem Bezug nehmend auf verschiedene Anbieter, die offenbar vom harten Preiskampf und der (wohl aufgrund der hohen Zahl an anmeldefreien Angeboten) geringen Kundentreue frustriert waren. In den 2000ern gibt es von Verbänden und Regulierungsbehörden immer wieder Statistiken, daß die Telekom-Konkurrenten zwar insgesamt immer mehr Telefonverkehr abwickeln (und durchaus einen erheblichen Teil des Marktes auf sich vereinen), die Marktanteile von CbC und Pre-Selection dabei aber immer geringer werden. Aufgrund einer unterschiedlichen Datenbasis und auch wechselnder Erhebungsgrundlagen ist der Vergleich konkreter Zahlen schwierig, aber vom Grundsatz her ist dies durchaus plausibel – denn durch den zunehmenden Wettbewerb wechselten in der Tat immer mehr Kunden den Anbieter ihres Festnetzanschlusses oder griffen auch bei der Telekom zu Flatrate-Angeboten.

Durch die ebenfalls ab den 2000er Jahren verstärkt auf den Markt kommenden Handy-Flatrates, wurde der Wettbewerb noch weiter verstärkt. Anbieter wie die E-Plus-Marke BASE machten so auch das Telefonieren vom Handy aus günstig.

Vor allem für innerdeutsche Gespräche verloren CbC und Pre-Selection im Markt zwar immer mehr an Bedeutung; für Gespräche ins Ausland oder in die deutschen Mobilfunknetze bot gerade anmeldefreies CbC aber bis zum letzten Tag deutliche Einsparmöglichkeiten, denn zu diesen Zielen blieb das Preisniveau bei den Anbietern von Komplettanschlüssen relativ hoch. Im alltäglichen Preiskampf ging und geht es eben hauptsächlich um die Verfügbarkeit bzw. Geschwindigkeit von breitbandigen Internet-Anschlüssen und um den monatlichen Grundpreis eines entsprechenden Telefon- und Internet-Komplettpaketes. Gespräche außerhalb des deutschen Festnetzes spielen da eher eine untergeordnete Rolle im Marketing.

Eine weitere Entwicklung im Markt war ab den 2000er Jahren der Wandel von herkömmlichen Telefonanschlüssen (Analog/ISDN) hin zur IP-basierten Telefonie (VoIP/NGN). Auch die Telekom setzte zunehmend auf die VoIP-Technik. Dabei blieb zunächst unklar, ob Call-by-Call und Pre-Selection auch an solchen IP-basierten Anschlüssen verpflichtend sein sollten. Die Telekom sah mit der Möglichkeit, in seinem Router auch einen anderen VoIP-Anbieter konfigurieren zu können, einen ausreichenden Wettbewerb, aber die BNetzA entschied 2010 schließlich, daß Call-by-Call und Pre-Selection auch bei IP-Anschlüssen in der ganz klassischen Form angeboten werden mußten.


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Alle Teile der Artikelserie finden Sie in folgender Übersicht:

Teil 1: Der Start 1998 und welchen Wettbewerb ist schon zuvor gab
Teil 2: Die technischen Hintergründe von Call-by-Call und Pre-Selection
Teil 3: Wann ist ein Netz ein Netz? / Kein CbC für Ortsgespräche
Teil 4: Wie clevere Nutzer selbst für mehr Wettbewerb sorgten und CbC im Ortsnetz doch noch eingeführt wurde
Teil 5: Ortsgespräche durch halb Deutschland? / Die Entwicklung in den 2000er Jahren
Teil 6: Von Tariflotto und Tarifansagen / Die weitere Entwicklung und das Ende 2024
Teil 7: Der "Bruder" von Call-by-Call - mit "Internet-by-Call" wurde auch das Surfen günstig
Extra: Wie alles begann - die Anbieter des Jahres 1998
Extra: Wie alles endete - die Anbieter des Jahres 2024
Kommentar: Das Ende einer Ära im deutschen TK-Markt



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