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Die Geschichte von Call-by-Call und Pre-Selection - Teil 3: Wann ist ein Netz ein Netz? / Kein CbC für Ortsgespräche

Zum Jahreswechsel 2024/2025 wurden die vor allem früher von vielen Telekom-Kunden genutzten Dienste Call-by-Call und Pre-Selection (zum günstigen Telefonieren über andere Anbieter) abgeschaltet. Eine gute Gelegenheit für einen Rückblick auf ein wichtiges Kapitel in der Geschichte des deutschen Telekommunikationsmarktes


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Der durchschlagende Erfolg von Call-by-Call - und hierbei unter anderem des Angebotes von Mobilcom - führte zu der interessanten Diskussion „Wann ist ein Netz ein Netz?“ – dies hatte damit zu tun, daß z.B. Mobilcom für seine CbC-Vorwahl 01019 der Legende nach in der Anfangszeit den gesamten Telefonverkehr seiner Call-by-Call-Kunden über eine einzige Vermittlungsstelle und einen einzigen Interconnect in Hamburg abwickelte, sodaß bei einem Ferngespräch eines Telekom-Kunden von Stuttgart nach München über die Mobilcom-Vorwahl 01019 die Telekom in ihrem eigenen Netz die Verbindung vom Anrufer in Stuttgart zu Mobilcom nach Hamburg routen mußte und dann wieder von Mobilcom in Hamburg zum Angerufenen nach München. Die Telekom beklagte die hieraus resultierende Belastung ihres Netzes und forderte für Netzbetreiber ohne ein gewisses Mindestmaß an eigener Netzinfrastruktur einen Aufschlag auf die Vorleistungsentgelte für solch einen „atypischen Telefonverkehr“.

Dabei wurde aber übersehen, daß ein CbC-Anbieter in Fällen wie dem oben skizzierten ohnehin bereits mehr Geld an die Telekom bezahlten mußte, als ein Anbieter mit einer zwei oder gar dreistelligen Zahl an Netzübergangspunkten im Bundesgebiet, denn je weniger Netzübergänge erschlossen wurden, um so höher war der Anteil an Verbindungen, für die die teureren Tarifzonen der IC-Tarife fällig wurden.  Der springende Punkt war eher der, daß selbst wenn Anrufer und Angerufener für einen CbC-Anbieter nur zur teuersten IC-Tarifstufe erreichbar waren, dies zunächst immer noch eine positive Marge ermöglichte, weil das Preisniveau für Festnetz-Telefonate, von einem langjährigen ehemaligen Monopolmarkt her kommend, anfangs noch hoch genug war.

Die RegTP führte dann aber letztlich 1999 doch zwei Regeln ein, die ein CbC-Netzbetreiber erfüllen mußte:

1.) „das Vorhandensein von mehr als zwei Übertragungswegen, die mit mindestens einer Vermittlungseinrichtung verbunden sind“. Also vereinfacht gesagt: Eine Vermittlungsstelle war ausreichend, es mußten aber mindestens drei Netzübergänge (in verschiedenen Städten) eingerichtet werden.

2.) die "48,8 Erlang"-Regel, die besagte, daß ein Konkurrenzanbieter einen weiteren Grundeinzugsbereich (von insgesamt maximal 23) im Telefonnetz der Telekom mit einem eigenen Netzübergang erschließen muß, wenn der Verkehr aus diesem bzw. in diesen Bereich das Maß von 48,8 Erlang überschreitet. "Erlang" ist dabei eine spezielle Maßeinheit für die Berechnung der (theoretischen) Auslastung in Kommunikationsnetzen. Die 48,8 Erlang-Regel bedeutete vereinfacht, daß mit dem vorhandenen Telefonverkehr zwischen der Telekom und ihrem Interconnection-Partner in einem Grundeinzugsbereich zu branchenüblichen Nutzungsparametern mindestens zwei (eigene) Interconnection-Anschlüsse ausgelastet werden können.

Diese Regeln waren relativ mild und wurden von den meisten Anbietern ohnehin schon bald erfüllt oder sogar übertroffen – bundesweite CbC-Anbieter bauten mit der Zeit oftmals zwischen 23 und 475 Übergabepunkte auf (23 für eine komplette Erschließung der überregionalen Vermittlungsebene des Telekom-Netzes, 475 für eine komplette Erschließung auch der regionalen Netzebene). Die bereits erwähnte Mobilcom baute etwa zur Jahrtausendwende einen bundesweiten Glasfaserring (langfristig angemietet bei der gemeinsamen TK-Tochter vieler deutscher Gasversorger) mit – soweit bekannt – 23 Übergabepunkten auf, dieses Netz wurde später sogar auf 475 Übergabepunkte ausgebaut (um flächendeckend Call-by-Call im Ortsnetz anbieten zu können, siehe zu den Hintergründen auch Teil 4).

In den Folgejahren gab es dann noch mehrere grundlegende Änderungen „hinter den Kulissen“, von denen die meisten Kunden bewußt kaum etwas mitbekommen haben dürften:

Im Jahr 2000 wurde die sogenannte „Carrier Selection Phase II“ umgesetzt. Das bedeutete schlicht und ergreifend, daß das Routing von Sondernummern neu geregelt wurde. Während zuvor - vereinfacht gesagt - alles mit „0“ vorne dran, über Call-by-Call und vor allem auch eine aktive Pre-Selection geroutet werden konnte, wurden durch durch diese neue Regel fortan einige Sonderdienste hiervon ausgenommen. Sondernummern wie 0137 (Telefonabstimmungen), 0180 (Geteilte-Kosten-Dienste) oder 0190 (Mehrwertdienste) wurden nunmehr generell über den Anschlußbetreiber (also in der Regel die Telekom) geroutet und nicht mehr über einen CbC- oder Pre-Selection-Anbieter - auch nicht bei Nutzung der entsprechenden Vorwahl! Zuvor gab es hierbei teilweise Erreichbarkeitsprobleme oder abweichende (oftmals höhere) Tarife zu solchen Rufnummern im Vergleich zum Telekom-Festnetz, was bei Sondernummern aber schon zwecks einer möglichst einfachen Kostenangabe in der Werbung nicht erwünscht war. Im Gegenzug wurden manch andere Sondernummern, wie z.B. Online-Einwahlen (019xy) nun generell über denjenigen Netzbetreiber geroutet, bei dem sie geschaltet waren – eine CbC-Vorwahl war hierfür dann nicht mehr extra notwendig.

Im Jahr 2002 erfolgte zudem eine Neustrukturierung der Interconnection-Entgelte, die sich TK-Anbieter untereinander bezahlen, wenn sie Gespräche in fremde Netze weiterleiten bzw. aus diesen übergeben bekommen. Galt zuvor bei den IC-Tarifen das klassische Tarifzonensystem der Telekom, das man von den ganz normalen Privatkundentarifen kannte (City, Region 50, Region 200, Fern), wurde nun ein Tarifsystem eingeführt, daß sich an durchlaufenen Netzelementen orientierte (auf lokaler bzw. überregionaler Ebene). Dieses "element-based charging" (EBC) genannte System sollte sich mehr an den tatsächlichen Kosten orientieren. Das alte Tarifzonen-System führte vor allem zu Investitionen (sprich Netzübergängen) in Ballungsgebieten, weil dort innerhalb des City- bzw. Regio-Bereiches eben sehr viele Anschlüsse erreichbar waren. Das EBC-System orientierte sich an der wirklichen Netzstruktur, nach der innerhalb einer Großstadt eben nicht alle Anschlüsse an der gleichen Vermittlungsstelle (und damit im gleichen Einzugsbereich) angeschaltet waren - stattdessen konnte es auch innerhalb von Ballungsräumen durchaus dazu kommen, daß ein Gespräch verschiedene Netzebenen / Einzugsbereiche durchlief.

In den Folgejahren sanken dabei diese IC-Entgelte immer weiter (die genaue Höhe dieser Entgelte ist bis heute ein Dauerstreitthema zwischen der Telekom und anderen Netzbetreibern) – und die Endkundenpreise meistens gleich mit.

Der oben zitierte Text im Telekommunikationsgesetz hatte noch eine ganz andere Wirkung, über die in der Branche in den Folgejahren heftig gestritten werden sollte: Denn während Telekom-Kunden mit einer CbC-Vorwahl (oder Pre-Selection) bei Ferngesprächen, Anrufen zu Mobilfunknetzen oder Auslandsverbindungen meist kräftig sparen konnten, waren klassische Ortsgespräche (also Verbindungen innerhalb der gleichen Ortsvorwahl) in den ersten Jahren noch von Call-by-Call bzw. Pre-Selection ausgenommen und wurden immer über den Anschlußbetreiber (also meist die Telekom) geroutet.

Hintergrund war die damalige Auslegung des Telekommunikationsgesetzes, das zwischen sogenannten Teilnehmernetzbetreibern (also der Netzbetreiber, der den eigentlichen Telefonanschluß bereitstellt und an den man die monatliche Grundgebühr bezahlt) und Verbindungsnetzbetreibern (den Unternehmen, die über CbC und Pre-Selection ihre Dienste anboten) unterscheidet. Wie andere Gesetze beinhaltet auch das TKG eine Begriffsdefinition – und hierbei wurden Verbindungsnetzbetreiber als Anbieter definiert, „die Teilnehmernetze verbinden“ (in der Mehrzahl!). Dies wurde so verstanden, daß ein Anruf nur dann über einen Call-by-Call- bzw. Pre-Selection-Anbieter abgewickelt werden durfte, wenn eben zwei Teilnehmernetze (also zwei verschiedene Ortsnetze) miteinander verbunden werden – es sich folglich um ein Gespräch handelt, das aus dem eigenen Ortsnetz hinausführt. Damit wurden Ortsgespräche einfach aus dem Wettbewerb hinausdefiniert.


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Alle Teile der Artikelserie finden Sie in folgender Übersicht:

Teil 1: Der Start 1998 und welchen Wettbewerb ist schon zuvor gab
Teil 2: Die technischen Hintergründe von Call-by-Call und Pre-Selection
Teil 3: Wann ist ein Netz ein Netz? / Kein CbC für Ortsgespräche
Teil 4: Wie clevere Nutzer selbst für mehr Wettbewerb sorgten und CbC im Ortsnetz doch noch eingeführt wurde
Teil 5: Ortsgespräche durch halb Deutschland? / Die Entwicklung in den 2000er Jahren
Teil 6: Von Tariflotto und Tarifansagen / Die weitere Entwicklung und das Ende 2024
Teil 7: Der "Bruder" von Call-by-Call - mit "Internet-by-Call" wurde auch das Surfen günstig
Extra: Wie alles begann - die Anbieter des Jahres 1998
Extra: Wie alles endete - die Anbieter des Jahres 2024
Kommentar: Das Ende einer Ära im deutschen TK-Markt



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